Hochbaufacharbeiter/in

Du willst hoch hinaus? Dann bist du der Richtige für diesen Job. Du arbeitest auf unterschiedlichen Baustellen, um entweder neue Gebäude zu bauen oder bestehende Gebäude instand zu setzen, zu sanieren oder zu modernisieren. Gemeinsam ist deinen Einsatzorten, dass sie in die Höhe ragen. Das sind zum Beispiel Wohnhäuser, Bürogebäude oder Lagerhallen.

Auf der Höhe durch Erfahrung und Technik
Dein Arbeitsalltag ist äußerst abwechslungsreich. Hochbaufacharbeiter richten Baustellen ein und sichern sie. Sie stellen Bewehrungen her, bedienen Vermessungsgeräte, erstellen Skizzen und setzen Fertigteile ein. Die genauen Tätigkeiten ergeben sich aus der Wahl eines von drei Schwerpunkten.

Wer sich für Maurerarbeiten entscheidet, baut Wände, bringt Wärmedämmungen an, stellt Estriche her und betoniert Decken. Im Bereich Beton- und Stahlbetonarbeiten dreht sich alles um diesen Baustoff: Du baust Schalungen auf und ab, bringst Beton ein, verdichtest und bearbeitest ihn nach. Entscheidest du dich für Feuerungs- und Schornsteinbauarbeiten, errichtest du Mauerwerk für Feuerungsanlagen, Abzugsschächte und Schornsteine und baust Dämmstoffe ein.

Hochbaufacharbeiter sind vor allem in Betrieben der Baubranche tätig: in Hochbauunternehmen, im Betonbau oder im Schornstein- und Industrieofenbau. Darüber hinaus werden sie in Isolier- oder Fassadenbauunternehmen beschäftigt.

Die Karriereleiter hochsteigen
Hochbaufacharbeiter ist man bereits nach zweijähriger Lehrzeit. Du willst noch höher hinaus?

 

Nach einem weiteren Jahr kannst du die Gesellenprüfung, zum Beispiel als Maurer, als Beton- und Stahlbetonbauer oder als Feuerungs- und Schornsteinbauer ablegen.

 

Quelle: www.handwerk.de

 

Anforderung Schulabschluss

Für diesen Ausbildungsberuf solltest Du mindestens einen Hauptschulabschluss mitbringen.

 

Grundsätzlich gibt es keine Vorgaben, wonach ein Schulabschluss die Voraussetzung für eine Berufsausbildung ist.


Die Anforderungen ergeben sich praktisch aus den Inhalten den Rahmenlehrplänen. Die dargestellte Anforderung, das Anforderungsziel ist entnommen aus Verlautbarungen der für die Fachinhalte verantwortlichen Verbände, insofern können wir keine Gewähr für Vollständigkeit und nur eingeschränkte Gewähr für die Richtigkeit übernehmen.


In der Praxis gilt: Auch der gute Hauptschüler hat Chancen bei der höheren Zielanforderung.