Steinmetz/in und Steinbildhauer/in
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Dir kann niemand Steine in den Weg legen, wenn du als Steinmetz und Steinbildhauer arbeitest.
Vielmehr machst du aus Steinen aller Art Wände, Fußböden und Treppen. Dazu spaltest du, behaust, schleifst oder polierst den Stein - oder modellierst nach einem Modell ein richtiges Kunstwerk. Harter Stein schmückt dann in weichen Formen als Ornament oder Plastik Gebäude und lockert die Atmosphäre auf öffentlichen Plätzen auf. Du kannst dich auf Steinbildhauerei oder auf Steinmetzarbeiten spezialisieren.
Marmor, Stein und Eisen bricht - aber nicht beim Steinmetz. Denn du machst die härtesten Steine noch härter und rüstest sie so gegen Umwelteinflüsse.
Steinzeit mit Hightech
Maschinen nehmen dem Handwerker harte Arbeit ab - zum Beispiel Schleifautomaten zum Bearbeiten der Oberfläche. Die Einsatzorte sind so vielfältig wie die Steinarten: Werkstätten oder Verkaufsräume der Steinmetzbetriebe, Steinbildhauereien, Bauhütten oder Baustellen. Wer handwerklich begabt ist, gern mit dem Naturprodukt - Naturstein - arbeitet und auch mit Technik umgehen kann, für den ist dieser Beruf genau das Richtige.
Fingerspitzengefühl und Kunstverständnis
Für die Feinheiten der Steinbildhauerei brauchst du das Fingerspitzengefühl der menschlichen Hand - vor allem bei der Restaurierung von Ornamenten und Profilen oder bei der Rekonstruktion historischer Gebäudeteile in der Denkmalpflege. Der Steinmetz und der Steinbildhauer erhalten wertvolle Kulturdenkmäler. Die kunstvollen Arbeiten sind auch bei der Grabmalherstellung sehr gefragt.
Quelle: www.handwerk.de
Anforderung Schulabschluss
Für diesen Ausbildungsberuf solltest Du mindestens einen Hauptschulabschluss mitbringen.
Grundsätzlich gibt es keine Vorgaben, wonach ein Schulabschluss die Voraussetzung für eine Berufsausbildung ist.
Die Anforderungen ergeben sich praktisch aus den Inhalten den Rahmenlehrplänen. Die dargestellte Anforderung, das Anforderungsziel ist entnommen aus Verlautbarungen der für die Fachinhalte verantwortlichen Verbände, insofern können wir keine Gewähr für Vollständigkeit und nur eingeschränkte Gewähr für die Richtigkeit übernehmen.
In der Praxis gilt: Auch der gute Hauptschüler hat Chancen bei der höheren Zielanforderung.