Coronavirus
Hier finden Sie Hinweise zu wichtigen Fragen sowie Links im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus.
Aktuelle Informationen zu Corona in Hessen der Hessischen Landesregierung
Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie
- Leitfaden zu arbeitsrechtlichen Folgen einer Pandemie (Quelle: BDA Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände)
- Arbeitgeberbescheinigung für den Fall einer Ausgangssperre
Mitarbeiter, die nicht im Homeoffice tätig sein können, müssen ggf. einen Bescheid des Arbeitgebers über die Notwendigkeit ihres Arbeitsantritts mitführen. Die Vorlage sollte eine problemfreie An- und Abfahrt gewährleisten.
Aktuell sind die Auszubildenden aufgrund des Coronavirus vom Berufsschulunterricht freigestellt. Besteht eine Verpflichtung des Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb zu erscheinen an Tagen, an denen üblicherweise Berufsschulunterricht stattgefunden hätte?
Folgende offizielle Auskunft hat das Kultusministerium erteilt:
Berufsschülerinnen und -schüler sind grundsätzlich für die Teilnahme am Berufsschulunterricht von der Arbeit freigestellt. Die Freistellung der Berufsschülerinnen und -schüler durch ihre Arbeitgeber endet jedoch, wenn ein Besuch der Berufsschule unterbleiben muss. Dies ist aktuell aufgrund der Corona-Pandemie der Fall.
Die Berufsschülerinnen und Berufsschüler müssen daher mit ihrem Ausbildungsbetrieb Kontakt aufnehmen und abklären, ob dort ihre Arbeitsleistung an den ausfallenden Berufsschultagen erwartet wird. Die Schulleitungen werden ihrerseits gebeten, mit den Ausbildungsbetrieben Kontakt aufzunehmen und diese zu bitten, den Auszubildenden Lernzeiten einzuräumen, damit diese in die Lage versetzt werden, Materialien, Aufgaben etc., die ihnen von den Berufsschulen elektronisch zur Verfügung gestellt werden, sinnvoll zu bearbeiten.
Das Schreiben vom 17.03.2020 finden Sie hier.
- Informationen Hessisches Kultusministerium
- Corona-Pandemie und die Folgen für das Prüfungswesen im Handwerk
Information und Antworten des ZDH im Kontext der Gesellen-/Abschlussprüfungen.
Der ZDH hat die wichtigsten Fragen und Antworten in einem eigenständigen FAQ zusammengefasst. Außerdem wurde der Link zu den Auswirkungen im Prüfungswesen ergänzt.
Kurzarbeitergeld
- Informationsseite für Arbeitgeber der Bundesagentur für Arbeit
- Merkblatt Kurzarbeitergeld (KUG): Corona Virus: Informationen für Unternehmen
- Merkblätter zum Kurzarbeitergeld für Arbeitgeberund Arbeitnehmer
- Kurzvideos zum Kurzarbeitergeld: Teil 1 - Voraussetzungen und Teil 2 - Verfahren
- Anzeige über Arbeitsausfall (Kug101)
Erfordernis der Schriftform. Die Anzeige muss innerhalb des Kalendermonats, in dem die Kurzarbeit beginnen soll, in der Arbeitsagentur eingehen.
Der Versand der Anzeige kann gerne an die Agentur für Arbeit erfolgen an folgende E-Mail-Adresse:
- Antrag auf Kurzarbeitergeld (Kug) - Leistungsantrag - (Kug107)
Hiermit beantragen Sie die Auszahlung von Kurzarbeitergeld. - Muster für eine Einverständniserklärung für Kurzarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Dies ist eigentlich nur dann notwendig, wenn im jeweiligen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag keine Regelung in Bezug auf Kurzarbeit getroffen ist. Die Einverständniserklärung kann aber auch vorsorglich von allen Arbeitnehmern unterzeichnen werden lassen. - Informationen zur Kurzarbeit in der Berufsausbildung
- Kurzarbeitrechner: Wie fällt das Einkommen während der Kurzarbeit aus
Förderkredite und Bürgschaften
- Informationsseite Bundeswirtschaftsministerium zu den wirtschaftlichen Auswirkungen
- Informationen Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen zu Förderkrediten und Bürgschaften
- Informationen Hessisches Ministerium der Finanzen
- Übersicht der WI-Bank (Hessen) über Corona-Hilfen
- WI-Bank (Hessen): Kapital für Kleinunternehmen
- Hessen: Landesbürgschaften zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen
- Bürgschaftsbank Hessen: Express-Bürgschaften
- Soforthilfen für kleine und mittelständische Unternehmen
Entsprechende Anträge für die Soforthilfe können ab Montag, den 30. März online beim Regierungspräsidium Kassel gestellt werden. Den Link zum Online-Formular finden Sie in dieser PDF-Datei, die auch eine Anleitung „Ausfüllhilfe zum Corona-Soforthilfe-Antrag“ sowie die Checkliste zur Hilfe enthält.
Mit einem Soforthilfeprogramm unterstützt Hessen Kleinunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten, Selbstständige, Freiberufler und Künstler, die aufgrund der Corona-Virus-Pandemie in eine existenzbedrohende Lage bzw. einen Liquiditätsengpass geraten sind.
Informationen zum Gesundheitsschutz
- Informationsseite Bundesgesundheitsministerium mit tagesaktuellen Informationen
- Informationsseite Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit FAQs
- Hinweise und Hygienetipps des Robert-Koch-Institutes
- Aushang mit Hygiene-Tipps
- Liste aller Gesundheitsämter
- Kurz-Handlungshilfe zur Erstellung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung für Baustellen (Coronavirus)
- Kurz-Handlungshilfe zur Erstellung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung für Handwerker/Beschäftigte im Kundendienst (Coronavirus)
- Kurz-Handlungshilfe zur Erstellung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung für Beschäftigte (Coronavirus)
- Informationsblatt zum Corona-Virus auf Baustellen sowie ein Schreiben vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration zum Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus auf Baustellen
Informationen von Fachverbänden, Bundesverbände und ZDH zum Coronavirus
- Bundesinnungsverband für Tischler / Schreiner, Drechsler und Baufertigteilmonteure
- Bundesverband Metall
- Fachverband Elektro- und Informationstechnik Hessen/Rheinland-Pfalz
- Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Hessen (Exklusiv für Mitglieder)
- Landesverband Hessen des Kraftfahrzeug-Gewerbes
- Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V. (Exklusiv für Mitglieder)
- Zentralverband des Deutschen Handwerks
- Eine ZDH-Übersicht über die handwerksrelevanten Aspekte der derzeitigen Corona-Verfügungen aller 16 Bundesländer finden Sie hier.